Was tun im Trauerfall…
Ihr Bestattungsinstitut in Hamburg informiert
Wenn ein Mensch zu Hause verstorben ist, benachrichtigen Sie den Hausarzt, der die Todesbescheinigung ausstellen wird. Sollte er nicht erreichbar sein, so rufen Sie den ärztlichen Notdienst (116 117).
Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, so unternimmt die Klinik- oder Pflegeleitung in der Regel die ersten Schritte.
Nachdem Sie uns dann telefonisch informiert haben, werden wir den Verstorbenen ganz nach Ihren Wünschen überführen.
Wenden Sie sich an uns. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar.
040 – 601 93 17
Folgende wichtige Unterlagen werden IM ORIGINAL ! benötigt:
Personalausweis der/des Verstorbenen
bei Ledigen:
Geburtsurkunde
bei eingetragenen Lebenspartnerschaften:
Geburtsurkunde und Lebenspartnerschaftsurkunde
bei Verheirateten:
Geburtsurkunde und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
bei Verwitweten:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch und Sterbeurkunde der Ehefrau/des Ehemannes
bei Geschiedenen:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Sollten Sie Bruder oder Schwester der verstorbenen Person sein, verlangt das Standesamt ausserdem eine Kopie Ihres Personalausweises und Kopien der Geburtsurkunden von Ihnen beiden oder eine Kopie des Testaments, in dem Sie begünstigt sind oder eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist.
Sollten Sie Kind der verstorbenen Person sein und nicht denselben Familiennamen führen, verlangt das Standesamt Ihre Geburtsurkunde oder Ihren Personalausweis in Kopie oder eine Kopie des Testaments, in dem Sie begünstigt sind oder eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist.
und
- letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen oder Rentennummer, gegebenenfalls Pensionsbescheide
- gegebenenfalls Grabbrief oder Grabnummer
- Versichertenkarte oder Name der Krankenkasse
- gegebenenfalls Policen einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung
- gegebenenfalls Bestattungsvorsorgevertrag
Um diese Ratschläge als Merkblatt auszudrucken, klicken Sie „zur Druckversion“. Bewahren Sie das Merkblatt so auf, dass es schnell griffbereit ist.